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Beschluss des Gerichts vom 13. Juli 2012 - IVBN/Kommission

(Rechtssache T-201/10)

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der Niederlande zugunsten von Unternehmen des sozialen Wohnungsbaus - Bestehende Beihilfen - Besondere Projektbeihilfe für Wohnungsbauunternehmen - Entscheidung, mit der die Verpflichtungen des Mitgliedstaats angenommen werden - Entscheidung, mit der eine neue Beihilfe für zulässig erklärt wird - Fehlende individuelle Betroffenheit - Nichteinleitung des Verfahrens nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Klage, die teilweise unzulässig ist und der teilweise offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Vereniging van Institutionele Beleggers in Vastgoed, Nederland (IVBN) (Voorburg, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Meulenbelt)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet, S. Noë und S. Thomas im Beistand von Rechtsanwalt H. Gilliams)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 9963 final der Kommission vom 15. Dezember 2009 betreffend die Beihilfemaßnahmen E 2/2005 und N 642/2009 (Niederlande - Bestehende Beihilfe und besondere Projektbeihilfe für Wohnungsbauunternehmen)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Vereniging van Institutionele Beleggers in Vastgoed, Nederland (IVBN), trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 - ABl. C 179 vom 3.7.2010.