Beschluss des Gerichts vom 2. April 2014 – Interbev/Kommission
(Rechtssache T-18/12)1
(Staatliche Beihilfen – Von Interbev durchgeführte Maßnahmen – Finanzierung durch zu Pflichtbeiträgen gewordene freiwillige Beiträge – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Rücknahme des Beschlusses – Erledigung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Association nationale interprofessionnelle du bétail et des viandes (Interbev) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Morrier und A. Bouviala)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky und S. Thomas, dann B. Stromsky)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/131/EU der Kommission vom 13. Juli 2011 über die Beiträge an Interbev (ABl. L 59, S. 14)
Tenor
Der vorliegende Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 80 vom 17.3.2012.