Language of document :

Beschluss des Gerichts vom 2. April 2014 – Interbev/Kommission

(Rechtssache T-18/12)1

(Staatliche Beihilfen – Von Interbev durchgeführte Maßnahmen – Finanzierung durch zu Pflichtbeiträgen gewordene freiwillige Beiträge – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Rücknahme des Beschlusses – Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Association nationale interprofessionnelle du bétail et des viandes (Interbev) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Morrier und A. Bouviala)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky und S. Thomas, dann B. Stromsky)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/131/EU der Kommission vom 13. Juli 2011 über die Beiträge an Interbev (ABl. L 59, S. 14)

Tenor

Der vorliegende Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

____________

____________

1     ABl. C 80 vom 17.3.2012.