Klage, eingereicht am 26. März 2013 – Continental Wind Partners/HABM – Continental Reifen Deutschland (CONTINENTAL WIND PARTNERS)
(Rechtssache T-185/13)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Continental Wind Partners LLC (Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Bischof)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Continental Reifen Deutschland GmbH (Hannover, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Januar 2013 in der Sache R 2204/2011-2 aufzuheben;
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die die Wortelemente „CONTINENTAL WIND PARTNERS“ enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9, 11, 35, 36, 37, 39 und 40 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 445 561
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Continental Reifen Deutschland GmbH
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Registrierung mit Benennung für die EU der Bildmarke, die das Wortelement „Continental“ enthält
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009