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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 16. März 2005

in der Rechtssache T-329/03, Fabio Andrés Ricci gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren - Zulassungsvoraussetzung - Berufserfahrung - Entscheidungen des Prüfungsausschusses - Art der von der Ernennungsbehörde ausgeübten Kontrolle - Bewertung der Erfahrung - Berechtigtes Vertrauen)

(Verfahrenssprache: Italienisch)

In der Rechtssache T-329/03, Fabio Andrés Ricci, wohnhaft in Turin (Italien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Condinanzi, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Currall und H. Tserepa-Lacombe im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro, Zustellunganschrift in Luxemburg), wegen Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger im Rahmen der Stellenausschreibung COM/2001/5265/R nicht einzustellen, hat das Gericht (Zweite Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. Pirrung sowie der Richter N. J. Forwood und S. Papasavvas - Kanzler: J. Palacio González, Hauptverwaltungsrat - am 16. März 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 275 vom 15.11.2003.