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Klage, eingereicht am 9. Oktober 2012 - Drex Technologies/Rat

(Rechtssache T-446/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Drex Technologies SA (Tortola, Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;

demgemäß

den Durchführungsbeschluss 2012/424/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und dessen Berichtigung vom 9. August 2012 für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betreffen;

die Verordnung (EU) Nr. 673/2012 des Rates vom 23. Juli 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und deren Berichtigung vom 9. August 2012 für nichtig zu erklären, soweit diese Rechtsakte die Klägerin betreffen;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-432/11, Makhlouf/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.

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1 - ABl. 2011, C 290, S. 13.