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Urteil des Gerichts vom 30. September 2015 – Anagnostakis/Kommission

(Rechtssache T-450/12)1

(Institutionelles Recht – Europäische Bürgerinitiative – Wirtschafts- und Währungspolitik – Nichtrückzahlung der Staatsschulden – Verankerung des Grundsatzes der „Notlage“ – Ablehnung der Registrierung – Befugnisse der Kommission – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: Alexios Anagnostakis (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Anagnostakis)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Krämer und M. Konstantinidis)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2012) 6289 final der Kommission vom 6. September 2012, mit dem der Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „Eine Million Unterschriften für ein Europa der Solidarität“ abgelehnt wurde, der der Kommission am 13. Juli 2012 übermittelt worden war

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Alexios Anagnostakis trägt die Kosten.

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1     ABl. C 399 vom 22.12.2012.