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Klage, eingereicht am 12. August 2013 – Gruppo Norton/HABM – Marín Nicolás (Gruppo Norton S.r.l.)

(Rechtssache T-427/13)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Gruppo Norton Srl (Carini, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwältin M. García Lirola)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Victoriano Marín Nicolás (Alcantarilla, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

durch Urteil in der Sache festzustellen, dass die Marke für alle beanspruchten Waren einzutragen ist.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „Gruppo Norton S.r.l.“ für Waren der Klassen 7 und 9 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 169 753.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Victoriano Marín Nicolás.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Marke „NORTON HISPANO“ für Waren der Klasse 9.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Unzulässigkeit der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.