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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 9. Juni 2010 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-56/09)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Schadensersatzklage - Zugang der Verwaltung zur Dienstwohnung eines Beamten - Achtung der Wohnung und des Privatlebens)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt G. Cipressa, dann Rechtsanwälte G. Cipressa und L. Mansullo)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die Ablehnung des Antrags des Klägers auf Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entstanden sein soll, dass sich Bedienstete der Kommission am 8. April 2002 Zugang zu seiner Dienstwohnung in Luanda verschafft haben, sowie auf Übersendung der Abzüge der dabei aufgenommenen Fotos und Vernichtung jeglicher Dokumentation über dieses Ereignis

Tenor des Urteils

Die Europäische Kommission wird verurteilt, an Herrn Marcuccio 5 000 Euro zu zahlen.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 11 September 2008 wird aufgehoben, soweit sie den Antrag von Herrn Marcuccio vom 24. April 2008 auf Übersendung und Vernichtung der Fotografien sowie auf Übersendung von Informationen über die Vernichtung ablehnt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt zusätzlich zu ihren eigenen Kosten ein Viertel der Kosten von Herrn Marcuccio.

Herr Marcuccio trägt drei Viertel seiner eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 205 vom 29.8.2009, S. 48.