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Urteil des Gerichts vom 29. Mai 2013 – Spanien/Kommission

(Rechtssache T-384/10)1

(Kohäsionsfonds – Verordnung [EG] Nr. 1164/94 – Vorhaben, die die Wasserversorgung für Siedlungen im hydrografischen Becken des Río Guadiana im Gebiet von Andévalo, die Abwasserentsorgung und aufbereitung im Guadalquivir-Becken sowie die Wasserversorgung für gemeindeübergreifende Systeme der Provinzen Granada und Málaga betreffen – Teilweise Streichung der finanziellen Beteiligung – Öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge – Begriff des „Bauwerks“ – Auftragsaufteilung – Festsetzung der Finanzkorrekturen – Anhang II Art. H Abs. 2 der Verordnung Nr. 1164/94 – Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. M. Rodríguez Cárcamo, dann A. Rubio González, abogados del Estado)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Steiblytė, D. Kukovec und B. Conte, zunächst im Beistand von J. Rivas Andrés und X. García García, avocats, sowie von M. Vilarasau Slade, Solicitor, dann im Beistand von J. Rivas Andrés und X. García García)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2010) 4147 der Kommission vom 30. Juni 2010, mit der die finanzielle Beteiligung des Kohäsionsfonds, die ursprünglich für drei Gruppen von Projekten im Umweltbereich in Spanien gewährt wurde (Projekte 2000.ES.16.C.PE.133, 2000.ES.16.C.PE.066 und 2002.ES.16.C.PE.061), gekürzt wurde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

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1     ABl. C 288 vom 23.10.2010.