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Rechtsmittel, eingelegt am 28. Februar 2011 von Herbert Neuman und Andoni Galdeano del Sel gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2010 in der Rechtssache T-513/09, José Manuel Baena Grupo, S.A./Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), Herbert Neuman, Andoni Galdeano del Sel

(Rechtssache C-101/11 P)

Verfahrenssprache: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Herbert Neuman und Andoni Galdeano del Sel (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Míguez Pereira)

Andere Verfahrensbeteiligte: José Manuel Baena Grupo, S.A. und Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Rechtsmittelführer beantragen,

das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären;

das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2010 in der Rechtssache T-513/09 vollständig aufzuheben;

das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 000 426 895-0002 für nichtig zu erklären;

hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zur neuerlichen Entscheidung in der Sache zurückzuverweisen;

der José Manuel Baena Grupo, S.A. als Inhaberin des Geschmacksmusters, dessen Nichtigerklärung beantragt wird, die Kosten des Verfahrens in erster Instanz und, sollte sie sich am Rechtsmittelverfahren als Streithelferin beteiligen, auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

a)    Verstoß gegen u. a. Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 6/20021

Die Feststellung des Gerichts, dass das streitige Muster beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck als das dem Antrag auf Nichtigerklärung zugrunde liegende ältere Muster hervorrufe, sei fehlerhaft.

b)    Verstoß gegen u. a. Art. 25 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung Nr. 6/2002

Die Beurteilung des Gerichts nach Art. 25 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung Nr. 6/2002 sei lücken- und fehlerhaft.

c)    Verstoß des Gerichts gegen die Begründungspflicht

Das Gericht habe im angefochtenen Urteil gegen seine Begründungspflicht verstoßen und seine Befugnisse überschritten.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. 2002, L 3, S. 1).