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Rechtsmittel, eingelegt am 11. September 2006 von Martial Ott u. a. gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 30. Juni 2006 in der Rechtssache F-87/05, Ott u. a./Kommission

(Rechtssache T-250/06 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Martial Ott (Oberanven, Luxemburg), Fernando Lopez Tola (Luxemburg, Luxemburg) und Francis Weiler (Itzig, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Rechtsmittelführer beantragen,

den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 30. Juni 2006 in der Rechtssache F-87/05 aufzuheben;

über die Gebühren, Kosten und Honorare zu entscheiden und sie der Kommission aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

In ihrer Rechtsmittelschrift machen die Rechtsmittelführer geltend, das Gericht habe Verfahrensfehler begangen, indem es die Klage in Bezug auf Herrn Weiler als offensichtlich unzulässig abgewiesen habe. Außerdem habe das Gericht Verfahrensfehler begangen, als es die Begründetheit der Klagegründe betreffend den Verstoß gegen Artikel 45 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, den Verstoß gegen die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45, die Verletzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung sowie den offensichtlichen Beurteilungsfehler geprüft habe.

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