Language of document : ECLI:EU:T:2021:692


 


 



Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. Oktober 2021 –
Simpson/Rat

(Rechtssache T-646/16 P RENV-RX)

„Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Weigerung des Rates, die betroffene Person nach ihrer erfolgreichen Teilnahme an einem allgemeinen Auswahlverfahren in die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens vorgesehene Besoldungsgruppe neu einzustufen – Abweisung der Klage als unbegründet – Rechtsmittel – Aufhebung – Vom Gerichtshof überprüftes und aufgehobenes Rechtsmittelurteil – Zurückverweisung an das Gericht als Rechtsmittelgericht – Begründungspflicht – Gleichbehandlung“

1.      Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende Begründung – Umfang der Begründungspflicht – Gesichtspunkt zwingenden Rechts – Prüfung von Amts wegen

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 36 und Anhang I, Art. 7 Abs. 1)

(vgl. Rn. 44, 46)

2.      Rechtsmittel – Gründe – Überprüfung der Beweiswürdigung des Gerichts für den öffentlichen Dienst durch das Gericht – Ausschluss außer bei Verfälschung – Rechtsmittelgrund der Verfälschung von Beweismitteln – Notwendigkeit, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler nachzuweisen

(Satzung des Gerichtshofs, Anhang I, Art. 11)

(vgl. Rn. 52, 59)

3.      Beamtenklage – Schadensersatzantrag, der mit einem Aufhebungsantrag in Zusammenhang steht – Zurückweisung des Aufhebungsantrags mit der Folge der Zurückweisung des Schadensersatzantrags

(Beamtenstatut, Art. 90 und 91)

(vgl. Rn. 69)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Herr Erik Simpson trägt seine eigenen Kosten sowie jene, die dem Rat der Europäischen Union in der Rechtssache T‑ 646/16 P entstanden sind.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit den Rechtssachen T‑441/18 RENV und T‑646/16 P-RENV-RX.