Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 13. Oktober 2021 –
Simpson/Rat
(Rechtssache T-646/16 P RENV-RX)
„Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Weigerung des Rates, die betroffene Person nach ihrer erfolgreichen Teilnahme an einem allgemeinen Auswahlverfahren in die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens vorgesehene Besoldungsgruppe neu einzustufen – Abweisung der Klage als unbegründet – Rechtsmittel – Aufhebung – Vom Gerichtshof überprüftes und aufgehobenes Rechtsmittelurteil – Zurückverweisung an das Gericht als Rechtsmittelgericht – Begründungspflicht – Gleichbehandlung“
1. Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende Begründung – Umfang der Begründungspflicht – Gesichtspunkt zwingenden Rechts – Prüfung von Amts wegen
(Satzung des Gerichtshofs, Art. 36 und Anhang I, Art. 7 Abs. 1)
(vgl. Rn. 44, 46)
2. Rechtsmittel – Gründe – Überprüfung der Beweiswürdigung des Gerichts für den öffentlichen Dienst durch das Gericht – Ausschluss außer bei Verfälschung – Rechtsmittelgrund der Verfälschung von Beweismitteln – Notwendigkeit, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler nachzuweisen
(Satzung des Gerichtshofs, Anhang I, Art. 11)
(vgl. Rn. 52, 59)
3. Beamtenklage – Schadensersatzantrag, der mit einem Aufhebungsantrag in Zusammenhang steht – Zurückweisung des Aufhebungsantrags mit der Folge der Zurückweisung des Schadensersatzantrags
(Beamtenstatut, Art. 90 und 91)
(vgl. Rn. 69)
Tenor
1. | | Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. | | Herr Erik Simpson trägt seine eigenen Kosten sowie jene, die dem Rat der Europäischen Union in der Rechtssache T‑ 646/16 P entstanden sind. |
3. | | Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit den Rechtssachen T‑441/18 RENV und T‑646/16 P-RENV-RX. |