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Klage, eingereicht am 1. Oktober 2021 – Carlings/EUIPO – Margarete Steiff (STUHF)

(Rechtssache T-635/21)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Carlings AS (Billingstad, Norwegen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinen V. Töbelmann und J. Haesemann)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Margarete Steiff GmbH (Giengen/Brenz, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke STUHF – Anmeldung Nr. 18 038 089

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Juli 2021 in der Sache R 2024/2020-1

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen;

der anderen Partei vor dem EUIPO, sofern sie sich an dem Verfahren beteiligt, ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verletzung von Art. 95 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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