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Klage, eingereicht am 15. September 2021 – Tinnus Enterprises/EUIPO – Mystic Products und Koopman International (Vorrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten)

(Rechtssache T-588/21)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Tinnus Enterprises LLC (Plano, Texas, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Wuttke)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mystic Products Import & Export, SL (Badalona, Spanien), Koopman International BV (Amsterdam, Niederlande)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin des streitigen Musters oder Modells: Klägerin.

Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 1 431 829-0005.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 12. Juli 2021 in der Sache R 1008/2018-3.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

–    die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

–    die angefochtene Entscheidung dahin gehend abzuändern,

dass ihrer Beschwerde stattgegeben wird,

dass die Anträge der Antragstellerinnen im Nichtigkeitsverfahren, das angefochtene Muster oder Modell für nichtig zu erklären, zur Gänze zurückgewiesen werden,

dass den Antragstellerinnen im Nichtigkeitsverfahren die Kosten auferlegt werden, die der Klägerin vor der Beschwerdekammer und der Nichtigkeitsabteilung entstanden sind;

–    den Antragstellerinnen im Nichtigkeitsverfahren die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

–    Missachtung der im Urteil vom 24. März 2021, Lego/EUIPO – Delta Sport Handelskontor (Baustein eines Spielbaukastens) (T-515/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:155), aufgestellten Grundsätze;

–    Missachtung der im Urteil vom 8. März 2018, DOCERAM (C-395/16, EU:C:2018:172), aufgestellten Grundsätze;

–    Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) des Rates Nr. 6/2002;

–    falsche Auslegung der Patentanmeldung EP 3 005 948 A2 und der Geschmacksmustersammelanmeldung Nr. 1 431 829-0001-0010 der Klägerin.

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