Klage, eingereicht am 29. September 2021 – Puma/EUIPO – Vaillant (Puma)
(Rechtssache T-623/21)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Puma SE (Herzogenaurach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Schunke und P. Trieb)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Vaillant GmbH (Remscheid, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Puma – Anmeldung Nr. 17 867 529
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 8. Juli 2021 in der Sache R 1875/2019-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Anmeldung der angefochtenen Marke zurückzuweisen;
dem EUIPO die Kosten des Rechtsstreites, einschließlich der im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten, aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verletzung von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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