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Klage, eingereicht am 29. September 2021 – Puma/EUIPO – Vaillant (Puma)

(Rechtssache T-623/21)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Puma SE (Herzogenaurach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Schunke und P. Trieb)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Vaillant GmbH (Remscheid, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Puma – Anmeldung Nr. 17 867 529

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 8. Juli 2021 in der Sache R 1875/2019-1

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Anmeldung der angefochtenen Marke zurückzuweisen;

dem EUIPO die Kosten des Rechtsstreites, einschließlich der im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten, aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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