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Klage, eingereicht am 22. September 2021 – Privatbrauerei Eichbaum/EUIPO – Anchor Brewing Company (STEAM)

(Rechtssache T-609/21)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Privatbrauerei Eichbaum GmbH & Co. KG (Mannheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt M. Schmidhuber und Rechtsanwältin E. Levenson)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Anchor Brewing Company LLC (San Francisco, Kalifornien, Vereinigte Staaten)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Unionswortmarke STEAM – Unionsmarke Nr. 5 435 375.

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Juli 2021 in der Sache R 780/2020-2.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als ihre Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung in Bezug auf die Waren „Bier, alkoholisches Bier“ in Klasse 32 zurückgewiesen wurde, und;

die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass die Unionsmarke STEAM Nr. 5 435 375 in vollem Umfang für verfallen erklärt wird, und;

dem EUIPO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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