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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 8. August 2023 – Tiberis Holding Srl/Gestore dei servizi energetici (GSE) SpA u. a.

(Rechtssache C-514/23, Tiberis Holding)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Tiberis Holding Srl

Rechtsmittelgegner: Gestore dei servizi energetici (GSE) SpA, Ministero dello Sviluppo Economico, Ministero dell’ambiente e della sicurezza energetica

Vorlagefrage

Stehen die in Art. 3 der Richtlinie 2009/28/EG1 und Art. 4 der Richtlinie (EU) 2018/20012 aufgestellten Grundsätze einer innerstaatlichen Vorschrift entgegen, die im Rahmen einer nationalen Förderregelung für Erzeuger, die Energie auf dem freien Markt verkaufen, einen Fördertarif vorsieht, der einen Mindestpreis garantiert, der aufgrund eines Mechanismus zur Verrechnung und Erstattung der den Wert der Förderung übersteigenden Beträge im Fall eines die Förderung übersteigenden Marktpreises zugleich ein Höchstpreis ist (sogenannte Negativförderung), und zudem den Verrechnungsmechanismus nur dann anwendet, wenn dem Erzeuger, der die Energie auf dem freien Markt verkauft, die Förderung aufgrund der Eintragung in das einschlägige Register gewährt wird, und nicht auch dann, wenn die Förderung aufgrund der Teilnahme an einem Auktionsverfahren gewährt wird?

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1     Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. 2009, L 140, S. 16).

1     Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) (ABl. 2018, L 328, S. 82).