Klage, eingereicht am 3. März 2008 - Klein / Kommission
(Rechtssache F-32/08)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Marie-Claude Klein (Grasse, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 4. Mai 2007, mit der der Klägerin Sterbegeld, eine Leistung im Todesfall und Waisengeld versagt werden
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung des Direktors des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2007 aufzuheben;
soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Zurückweisung ihrer Beschwerde aufzuheben;
die Anstellungsbehörde auf die Folgen hinzuweisen, die sich aus der Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen ergeben, insbesondere auf die Anerkennung des Rechts der Klägerin auf eine Leistung im Todesfall, Sterbegeld und Waisengeld (berechnet auf der Grundlage des Waisengelds für das erste verwaiste Kind);
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.
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