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Klage, eingereicht am 12. Februar 2013 - Herdade de S. Tiago II/HABM - Polo/Lauren (V)

(Rechtssache T-90/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Herdade de S. Tiago II-Sociedade Agrícola, SA (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin I. de Carvalho Simões und Rechtsanwalt J. Pimenta)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: The Polo/Lauren Company, LP (New York, Vereinigte Staaten)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

der Klage stattzugeben und die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 28. November 2012 in der Sache R 1436/2010-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Gericht einschließlich der Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die einen Polospieler zu Pferd und das Wortelement "V" darstellt für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 18, 25, 28, 41 und 43 - Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 5 791 835.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung, Markeneintragung im Vereinigten Königreich und Markeneintragung in Benelux der Bildmarke, die einen Polospieler darstellt, für Waren der Klassen 9, 18, 20, 21, 24, 25 und 28.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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