Klage, eingereicht am 12. Februar 2013 - Herdade de S. Tiago II/HABM - Polo/Lauren (V)
(Rechtssache T-90/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Herdade de S. Tiago II-Sociedade Agrícola, SA (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin I. de Carvalho Simões und Rechtsanwalt J. Pimenta)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: The Polo/Lauren Company, LP (New York, Vereinigte Staaten)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
der Klage stattzugeben und die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 28. November 2012 in der Sache R 1436/2010-2 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Gericht einschließlich der Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die einen Polospieler zu Pferd und das Wortelement "V" darstellt für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 18, 25, 28, 41 und 43 - Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 5 791 835.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung, Markeneintragung im Vereinigten Königreich und Markeneintragung in Benelux der Bildmarke, die einen Polospieler darstellt, für Waren der Klassen 9, 18, 20, 21, 24, 25 und 28.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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