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Klage, eingereicht am 18. Juni 2013 – Kommission/ Thales développement et coopération

(Rechtssache T-326/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und B. Conte im Beistand von Rechtsanwalt N. Coutrelis)

Beklagte: Thales développement et coopération SAS (Vélizy-Villacoublay‎, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Firma Thales zu verurteilen, der Europäischen Kommission sämtliche im Rahmen der Verträge NEMECEL und DREAMCAR erhaltene Beträge, d. h. für den Vertrag NEMECEL 700 335,66 Euro zuzüglich fälliger Zinsen und für den Vertrag DREAMCAR 812 821,43 Euro zuzüglich fälliger Zinsen, zurückzuzahlen;

der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Aufgrund einer Untersuchung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) beantragt die Kommission mit ihrer auf Art. 272 AEUV gestützten Klage, die Beklagte zu verurteilen, ihr sämtliche Beträge zurückzuzahlen, die ihre ehemalige Tochtergesellschaft SRTI (SRTI System, Industrial Process Department), die sodann SODETEG (Société d’Études Techniques et d’Entreprises Générales SA) und schließlich THALESEC (Thales Engineering and Consulting) hieß, im Rahmen zweier Forschungsverträge, „NEMECEL“ und „DREAMCAR“, erhalten hatte.

Die Kommission macht geltend, die fraglichen Beträge seien zu Unrecht aufgrund schwerwiegender finanzieller Unregelmäßigkeiten, Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und von Verstößen gegen wesentliche Rechtsvorschriften bezogen worden seien. Insbesondere habe die Tochtergesellschaft der Beklagten überhöhte Kosten angegeben, indem sie nicht geleistete Arbeitsstunden in Rechnung gestellt habe.