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Klage, eingereicht am 20. August 2023 – Cellphenomics/EUIPO (CellCompDx)

(Rechtssache T-512/23)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Cellphenomics GmbH (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Adori)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke CellCompDx – Anmeldung Nr. 18 687 445

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Mai 2023 in der Sache R 2571/2022-2

Anträge

Die Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

das EUIPO unter Abänderung der Entscheidung zu verurteilen, über die Eintragung der EUTM Nr. 18 687 445 unter Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts neu zu bescheiden;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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