Klage, eingereicht am 20. August 2023 – Cellphenomics/EUIPO (CellCompDx)
(Rechtssache T-512/23)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Cellphenomics GmbH (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Adori)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke CellCompDx – Anmeldung Nr. 18 687 445
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Mai 2023 in der Sache R 2571/2022-2
Anträge
Die Kläger beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
das EUIPO unter Abänderung der Entscheidung zu verurteilen, über die Eintragung der EUTM Nr. 18 687 445 unter Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts neu zu bescheiden;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
____________