Language of document : ECLI:EU:T:2014:976





Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 10. November 2014 – CMBG/Kommission und EZB

(Rechtssache T‑290/13)

„Nichtigkeits- und Schadensersatzklage –Stabilitätshilfeprogramm für Zypern – Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality zwischen der Republik Zypern und dem EMS – Zuständigkeit des Gerichts – Kausalzusammenhang – Teils unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Klage auf Ersatz von Schäden, die durch ein Organ der Union verursacht worden sein sollen – Angaben, anhand deren sich das dem Organ vorgeworfene Verhalten, der Kausalzusammenhang und der tatsächliche und sichere Eintritt des verursachten Schadens feststellen lassen (Satzung des Gerichtshofs. Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 33, 34)

2.                     Schadensersatzklage – Zuständigkeit des Unionsrichters – Grenzen – Zuständigkeit für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Memorandum of Understanding zwischen einem Mitgliedstaat und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus – Ausschluss (Art. 268 AEUV und 340 Abs. 2 und 3 AEUV; Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, Art. 13 Abs. 4) (vgl. Rn. 42-47)

3.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 49, 50)

4.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Kausalzusammenhang – Schaden aus der Untätigkeit eines Organs – Beweislast (Art. 340 AEUV) (vgl. Rn. 52, 53)

5.                     Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Unionsrichters – Grenzen – Zuständigkeit für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen, die nicht von den Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union ausgehen – Ausschluss (Art. 263 AEUV) (vgl. Rn. 56, 58)

6.                     Gerichtliches Verfahren – Unzulässigkeit der Klagen – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Antrag, der in ein und demselben Schriftsatz zusammen mit der Klage eingereicht wird – Unzulässigkeit (Art. 278 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104, § 3) (vgl. Rn. 61)

Gegenstand

Erstens Klage auf Nichtigerklärung der Abschnitte 1.23 bis 1.27 des Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality zwischen der Republik Zypern und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (EMS) vom 26. April 2013 und zweitens Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Aufnahme der Abschnitte 1.23 bis 1.27 in das Memorandum of Understanding und eine Verletzung der Überwachungspflicht der Kommission entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die CMBG Ltd trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB).