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Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 17. November 2023 - Flightright GmbH gegen Condor Flugdienst GmbH

(Rechtssache C-705/23, Condor Flugdienst)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Düsseldorf

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: Flightright GmbH

Berufungsbeklagte: Condor Flugdienst GmbH

Vorlagefrage

Ist Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 dahingehend auszulegen, dass eine Nichtbeförderung des Fluggastes durch das Luftfahrtunternehmen in Form einer antizipierten Beförderungsverweigerung auch dann vorliegt, wenn ein Reiseveranstalter den Fluggast mittels Umbuchungsmitteilung darüber informiert, dass der Flug storniert worden sei, eine Annullierung des Fluges durch das Luftfahrtunternehmen jedoch gar nicht stattgefunden hat und der Flug auch tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt wird?

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1 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).