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Urteil des Gerichts vom 24. November 2021 – CX/Kommission

(Rechtssache T-743/16 RENV II)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Disziplinarstrafe – Entfernung aus dem Dienst – Untersuchung des OLAF – Unerlaubtes und heimliches Aushandeln eines Auftrags – Interessenkonflikt – Bestätigung der sachlichen Richtigkeit einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung – Verteidigungsrechte – Anspruch auf rechtliches Gehör – Wiederholtes Nichterscheinen des Klägers und seines Anwalts zur Disziplinaranhörung – Rechtssicherheit – Vertrauensschutz – Verhältnismäßigkeit – Angemessene Frist – Grundsatz ne bis in idem – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CX (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und C. Ehrbar)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 16. Oktober 2013, mit der gegen den Kläger die Strafe der Entfernung aus dem Dienst ohne Kürzung seiner Ruhegehaltsansprüche verhängt wurde, und auf Ersatz der Schäden, die dem Kläger aufgrund dieser Entscheidung entstanden sein sollen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

CX trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission, die im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren in den Rechtssachen F-5/14 R, F-5/14, T-493/15 P, T-743/16 RENV und C-131/19 P entstanden sind.

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1     ABl. C 85 vom 22.3.2014 (Rechtssache, die ursprünglich beim Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union unter dem Aktenzeichen F-5/14 eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).