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Klage, eingereicht am 21. März 2013 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-25/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte: Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidungen über die Übertragung der vor Dienstantritt bei der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf der Grundlage des Vorschlags des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 11. Dezember 2012, mit der die von der Klägerin am 16. August 2012 und am 28. August 2012 gegen die Entscheidungen des PMO.4 vom 21. Mai 2012, vom 31. Mai 2012 und vom 2. Juli 2012 eingelegten Beschwerden zurückgewiesen wurden, aufzuheben;

soweit erforderlich, auch die genannten Entscheidungen des PMO.4 vom 21. Mai 2012, 31. Mai 2012 und 2. Juli 2012 aufzuheben, gegen die die Klägerin die Beschwerden eingelegt hatte, aufzuheben;

gemäß Art. 277 des EG-Vertrags vom 25. März 1957 festzustellen, dass die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts, wie sie am 3. März 2011 erlassen wurden, insbesondere deren Art. 9, rechtswidrig und auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar sind;

die Beklagte gemäß Art. 87 der Verfahrensordnung zur Tragung der Kosten des Verfahrens sowie gemäß Art. 91 Buchst. b der Verfahrensordnung zur Tragung der notwendigen Aufwendungen für das Verfahren, insbesondere Domizilierungskosten, Reise- und Aufenthaltshonorare sowie Anwaltskosten, zu verurteilen.