Klage, eingereicht am 20. August 2012 - American Express Marketing & Development/HABM (EUROPEAN IP ZONE)
(Rechtssache T-371/12)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: American Express Marketing & Development Corp. (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Spitz, A. Gaul, T. Golda und S. Kirschstein-Freund)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Juni 2012 in der Sache R 1453/2011-2 aufzuheben;
hilfsweise, die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Juni 2012 in der Sache R 1453/2011-2 abzuändern und festzustellen, dass die Beschwerde begründet ist;
dem Beklagten die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "EUROPEAN IP ZONE" für Dienstleistungen in Klasse 42 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9488041
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates
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