Klage, eingereicht am 6. November 2012 - CeWe Color/HABM (SMILECARD)
(Rechtssache T-484/12)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: CeWe Color AG & Co. OHG (Oldenburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt U. Sander)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. September 2012 in der Sache R 2279/2011-4 aufzuheben;
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "SMILECARD" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 40 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 861 691
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7, abs. 1, Buchst. c) der Verordnung Nr. 207/2009
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