Language of document :

Klage, eingereicht am 6. November 2012 - CeWe Color/HABM (SMILECARD)

(Rechtssache T-484/12)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: CeWe Color AG & Co. OHG (Oldenburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt U. Sander)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. September 2012 in der Sache R 2279/2011-4 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "SMILECARD" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 40 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 861 691

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7, abs. 1, Buchst. c) der Verordnung Nr. 207/2009

____________