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Klage, eingereicht am 18. Januar 2008 - Rosenbaum / Kommission

(Rechtssache F-9/08)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Eckehard Rosenbaum (Bonn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: H.-J. Rüber, Rechtsanwalt)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, den Kläger im Rahmen seiner Einstellung in die Besoldungsgruppe AD 6/2 einzugruppieren.

Anträge des Klägers

Die Entscheidung der Anstellungsbehörde der Europäischen Kommission vom 13.02.2007 betreffend die Eingruppierung des Klägers in die Besoldungsgruppe AD 6/2 aufzuheben;

festzustellen, dass eine Einstellung in die Besoldungsgruppe AD 9 erfolgen muss;

hilfsweise festzustellen, dass eine Einstellung in die Besoldungsgruppe AD 8 erfolgen muss;

äußerst hilfsweise festzustellen, dass eine Einstellung in die Besoldungsgruppe AD 7 erfolgen muss;

die Beklagte zu verurteilen, den Kläger finanziell so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Eingruppierung stehen würde;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

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