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Klage, eingereicht am 20. Februar 2014 Kicktipp/HABM – Società Italiana Calzature (kicktipp)

(Rechtssache T-135-14)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Kicktipp GmbH (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Dreyer)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Società Italiana Calzature Srl (Mailand, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Dezember 2013 in der Sache R 1061/2012-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „kicktipp“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 35, 38 und 41 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 874 281.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Italienische Marken Nr. 348 149, 905 554, 905 554 für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.