Vorabentscheidungsersuchen des Varhoven administrativen sad (Bulgarien), eingereicht am 17. Februar 2022 – NG/Direktor na Glavna direktsia „Natsionalna politsia“ pri MVR – Sofia
(Rechtssache C-118/22)
Verfahrenssprache: Bulgarisch
Vorlegendes Gericht
Varhoven administrativen sad
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: NG
Kassationsbeschwerdegegner: Direktor na Glavna direktsia „Natsionalna politsia“ pri MVR – Sofia
Vorlagefrage
Lässt die Auslegung von Art. 5 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2016/6801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates nationale Gesetzgebungsmaßnahmen zu, die zu einem praktisch unbeschränkten Recht auf Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung und/oder zur Abschaffung des Rechts der betroffenen Person auf Einschränkung der Verarbeitung, Löschen oder Vernichtung ihrer Daten führen?
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1 ABl. 2016, L 119, S. 89.