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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Februar 2011 - Nencini/Parlament

(Rechtssache T-560/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Mitglied des Europäischen Parlaments - Rückforderung von Zulagen, die zur Erstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz und Reisen gezahlt worden waren - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Antragsteller: Riccardo Nencini (Barberino di Mugello, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Bertini)

Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Lorenz, A. Caiola und D. Moore)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs mehrerer Entscheidungen des Europäischen Parlaments, mit denen die Rückerstattung von Zulagen des Parlaments angeordnet wird, die zu Unrecht gezahlt worden sein sollen

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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