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Klage, eingereicht am 6. August 2009 - Onidol/Kommission

(Rechtssache T-313/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Organisation nationale interprofessionnelle des graines et fruits oléagineux (Onidol) (Paris (Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Le Bret und L. Olza Moreno)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 7846 final1 der Kommission vom 10. Dezember 2008, mit der die Kommission die Rahmenregelung für mögliche Aktionen französischer branchenübergreifender Landwirtschaftsverbände - bestehend aus Beihilfen für die technische Unterstützung, für die Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse, für Forschung und Entwicklung und für Werbung zugunsten der Primärerzeuger sowie der mit der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten befassten Unternehmen -, die mittels freiwilliger, durch interministeriellen Erlass für obligatorisch erklärter Beiträge der Mitglieder dieser branchenübergreifenden Verbände finanziert wird, als eine mit dem Gemeinsamen Markt in Einklang stehende staatliche Beihilfe eingestuft hat.

Die von der Klägerin geltend gemachten Klagegründe und wesentlichen Argumente sind im Wesentlichen mit denen identisch, die im Rahmen der Rechtssache T-293/09, CNIEL/Kommission, geltend gemacht worden sind, oder diesen ähnlich.

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1 - ABl. 2009, C 116, S. 14.