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Urteil des Gerichts vom 26. Mai 2016 – International Management Group/Kommission

(Rechtssache T-110/15)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente zu einer Untersuchung des OLAF – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme in Bezug auf den Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Pflicht zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung – Kategorie von Dokumenten)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: International Management Group (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Burgstaller, Solicitor, und E. Wright, Barrister, dann Rechtsanwältinnen A. Tymen und L. Levi)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und S. Bartelt)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung THOR/C4/LL/el/(S)(2015)4287 des Europäisches Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 6. Februar 2015, mit der der Klägerin der Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit der gegen sie durchgeführten Untersuchung verweigert wurde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die International Management Group trägt die Kosten.

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1     ABl. C 138 vom 27.4.2015.