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Klage, eingereicht am 16. April 2024 – Skechers USA/EUIPO (HOODLESS HOODIES)

(Rechtssache T-206/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Skechers USA, Inc. II (Manhattan Beach, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwältinnen J. Bogatz, Y. Stone und J. Feigl)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke HOODLESS HOODIES mit Benennung der Europäischen Union – Anmeldung Nr. 1 625 098

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Februar 2024 in der Sache R 1799/2023-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung, mit der die teilweise Versagung des Schutzes aufrechterhalten wird, aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen den in Art. 20 verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung in Verbindung mit Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta);

Verstoß gegen das in Art. 41 Abs. 1 der Charta verankerte Recht auf eine gute Verwaltung.

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