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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Madrid (Spanien), eingereicht am 12. Oktober 2023 – XXX/Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)

(Rechtssache C-626/23, Sergamo1 )

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Superior de Justicia de Madrid

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: XXX

Rechtsmittelgegner: Instituto Nacional de la Seguridad Social

Vorlagefrage

Sind die Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit1 sowie die Art. 20, 21, 23 und 34 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, die für Personen, die beitragsbezogene Ruhestandsrenten beziehen und die leibliche oder adoptierte Kinder hatten, einen Anspruch auf eine Rentenzulage vorsieht, die Frauen jedoch automatisch gewährt wird, während von Männern verlangt wird, dass sie entweder eine Witwerrente beim Tod des anderen Elternteils beziehen und eines der Kinder Anspruch auf eine Waisenrente hat oder dass ihre berufliche Laufbahn aufgrund der Geburt oder Adoption des Kindes unterbrochen oder beeinträchtigt wurde (unter den gesetzlich vorgesehenen und oben beschriebenen Bedingungen)?

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1     Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1     ABl. 1979, L 6.