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Klage, eingereicht am 27. Dezember 2012 - NIOC/Rat

(Rechtssache T-578/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: National Iran Oil Co. (NIOC) (Teheran, Iran) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-M. Thouvenin)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des Rates vom 15. Oktober 2012, soweit sie die Klägerin betrifft, für nichtig zu erklären;

den Beschluss 2012/635/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012, soweit er die Klägerin betrifft, für nichtig zu erklären;

die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 für auf sie nicht anwendbar zu erklären;

den Beschluss 2012/635/GASP für auf sie nicht anwendbar zu erklären;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin sieben Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-577/12, NIOC u. a./Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.

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