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Klage, eingereicht am 10. August 2010 - Fraas/HABM (Karomuster in den Farben hellgrau, dunkelgrau, beige, dunkelrot und braun)

(Rechtssache T-326/10)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: V. Fraas GmbH (Helmbrechts-Wüstenselbitz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Würtenberger und R. Kunze)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. Juni 2010 in der Sache R 188/2010-4 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die ein Karomuster in den Farben hellgrau, dunkelgrau, beige, dunkelrot und braun darstellt, für Waren der Klassen 18, 24 und 25.

Entscheidung des Prüfers: Die Anmeldung wurde zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig sei, sowie Verstoß gegen Art. 75 und 76 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, da die Beschwerdekammer sich nicht mit dem umfangreichen tatsächlichen und rechtlichen Vorbringen der Klägerin auseinandergesetzt habe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).