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Klage, eingereicht am 30. März 2010 - El Corte Inglés/HABM - Azzedine Alaïa (ALIA)

(Rechtssache T-152/10)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt J. Rivas Zurdo sowie Rechtsanwältinnen M. López Camba und E. Seijo Veiguela)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Azzedine Alaïa (Paris, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM aufzuheben;

dem Beklagten oder den Verfahrensbeteiligten, die die Abweisung der Klage beantragen, die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ALIA" (Anmeldung Nr. 3 788 999) für Waren der Klassen 3, 14, 18 und 25.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Azzedine Alaïa, Gesellschaft französischen Rechts.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltene Marken- oder Zeichenrechte: Internationale Wortmarke "ALAÏA" (Nr. 773 126) für Waren der Klassen 3, 18 und 25, Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil "ALAÏA" (Nr. 3 485 166) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 20 und 25 und ältere nicht eingetragene Marke "ALAÏA" für die Herstellung und den Verkauf von Bekleidungsartikeln, für Frauen bestimmten Produkten und Modeaccessoires.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Unrichtige Auslegung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke.

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