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Rechtsmittel der BSH Hausgeräte GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 2. Dezember 2020 in der Rechtssache T-152/20, BSH Hausgeräte GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 2. Februar 2021

(Rechtssache C-67/21 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: BSH Hausgeräte GmbH (Prozessbevollmächtigter: S. Biagosch, Rechtsanwalt)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 12. Mai 2021 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.

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