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Rechtsmittel, eingelegt am 28. März 2007 von Jacques Frankin u. a. gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 16. Januar 2007 in der Rechtssache F-3/06, Frankin u. a./Kommission

(Rechtssache T-92/07 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Jacques Frankin (Sorée, Belgien) und 482 andere Rechtsmittelführer (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Rechtsmittelführer beantragen,

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 16. Januar 2007 in der Rechtssache F-3/06 aufzuheben, das eine in erster Linie auf Aufhebung der ausdrücklichen Entscheidung vom 10. Juni 2005 gerichtete Klage zum Gegenstand hat, mit der die Kommission den Klägern den Beistand nach Art. 24 des Statuts verweigert;

über die Auslagen, Kosten und Honorare zu entscheiden und sie der Kommission aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung ihres Rechtsmittels tragen die Rechtsmittelführer vor, das Gericht für den öffentlichen Dienst habe im Rahmen der Abweisung ihrer erstinstanzlichen Klage bei der Prüfung der in erster Instanz geltend gemachten Klagegründe des Verstoßes gegen Art. 24 des Statuts und der Verletzung der Fürsorgepflicht sowie des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot Rechtsfehler begangen.

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