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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 2. Juni 2008 - WWF-UK/Rat

(Rechtssache T-91/07)1

(Nichtigkeitsklage - Verordnung [EG] Nr. 41/2007 - Wiederauffüllung der Kabeljaubestände - Festsetzung der TAC für 2007 - Handlung mit allgemeiner Geltung - Kein individuelles Betroffensein - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: WWF-UK Ltd (Godalming, Surrey, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: R. Stein, Solicitor, sowie P. Sands und J. Simor, Barristers)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. de Gregorio Merino und M. Moore)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Oliver und M. van Heezik)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (ABl. 2007, L 15, S. 1), soweit die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Kabeljau für das Jahr 2007 in den von der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 des Rates vom 26. Februar 2004 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Kabeljaubestände (ABl. 2004, L 70, S. 8) erfassten Gebieten festgesetzt wird

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die WWF-UK Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 117 vom 26.5.2007.