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Amtsblattmitteilung

 

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 10. Februar 2004

in der Rechtssache T-394/03 R: Flavia Angeletti gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Fehlende Dringlichkeit)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-394/03 R, Flavia Angeletti, ehemalige Beamtin der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt J. R. Iturriagagoitia und Rechtsanwältin K. Delvolvé, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Currall und H. Kraemer), wegen eines Antrags auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 2003 in der berichtigten Fassung vom 27. Oktober 2003, hat der Präsident des Gerichts am 10. Februar 2004 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

    1.    Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

    2.    Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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