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Klage, eingereicht am 6. August 2008 - Laura Ashley / HABM - Tiziana Bucci (LAURA ASHLEY)

(Rechtssache T-301/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Laura Ashley Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: J. Guise, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tiziana Bucci (Viareggio, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. Mai 2008 in der Sache R 1237/2007-1 aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "LAURA ASHLEY" für verschiedene Waren der Klassen 3, 18, 24 und 25.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: International registrierte Bildmarke "Ashley's" (Nr. 311 675) für Waren der Klasse 25, italienische eingetragene Bildmarke "Ashley's" (Nr. 517 151) für Waren der Klassen 3, 18, 24 und 25 und international registrierte Bildmarke "Ashley's il primo Cashmere Italiano" (Nr. 646 926) für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer nicht festgestellt habe, ob die Anmelderin die beantragte Gemeinschaftsmarke ohne rechtfertigenden Grund benutzt habe.

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