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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 14. Dezember 2006 -Caldarone / Kommission

(Rechtssache F-74/05)1

(Beamte - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungsverfahren für das Jahr 2003 - Pflicht zur Begründung der Beurteilung - Aufhebung der Beurteilung - Antrag auf Schadensersatz)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Maurizio Caldarone (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Jaume)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und K. Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für das Beurteilungsverfahren 2003

Tenor des Urteils

Die Entscheidung über die Beurteilung der beruflichen Entwicklung von Herrn Caldarone für den Zeitraum vom 1. Januar bis 21. August 2003 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 229 vom 17.9.2005 (Die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-293/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).