Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 17. Oktober 2013 – Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-145/12)
(Öffentlicher Dienst – Art. 34 Abs. 1 und 6 der Verfahrensordnung – Klageschrift, die mittels Fernkopie innerhalb der um die Entfernungsfrist von zehn Tagen verlängerten Klagefrist eingereicht worden ist – Klageschrift, die innerhalb der zehn darauffolgenden Tage per Post eingegangen ist – Fehlende Identität der beiden Fassungen – Verspätete Klage)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Europäische Kommission
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Antrag des Klägers auf Anpassung seines Invalidengeldes abzulehnen
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten.