Language of document : ECLI:EU:T:2011:198





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 5. Mai 2011 – CheapFlights International/HABM – Cheapflights (Cheapflights)

(Rechtssache T‑460/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Cheapflights – Ältere nationale Bildmarke CheapFlights – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 32-33)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 31. August 2009 (Sache R 1356/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Protec Health International Ltd und der Astex Therapeutics Ltd

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Cheapflights Ltd.

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke Cheapflights für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 39 und 41 bis 44.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

CheapFlights International Ltd.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Eingetragenes irisches Bildzeichen „CheapFlights“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 38, 39 und 41 bis 44; angemeldete irische Wortmarke „CHEAPFLIGHTS“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 43; eingetragene irische Wortmarke „CHEAPFLIGHTS“ für Dienstleistungen der Klassen 38, 41, 42 und 44; eingetragenes irisches Bildzeichen „CheapFlights.ie“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 41 bis 43; eingetragenes internationales Bildzeichen „CheapFlights“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 39 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.


Tenor

1.

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 31. August 2009 (Sache R 1356/2007-4) wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Das HABM und die Cheapflights Ltd tragen die Kosten einschließlich der Kosten, die der CheapFlights International Ltd im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.