Language of document : ECLI:EU:T:2014:248





Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 6. Mai 2014 –
Unión de Almacenistas de Hierros de España/Kommission

(Rechtssache T‑419/13)

„Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend zwei spanische Wettbewerbsverfahren − Stillschweigende Zugangsverweigerung − Nach Klageerhebung erlassene ausdrückliche Entscheidung − Erledigung“

1.                     Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Schweigen oder Untätigkeit eines Organs – Gleichstellung mit einem stillschweigenden abschlägigen Bescheid – Ausschluss – Grenzen – Keine Beantwortung eines Zweitantrags innerhalb der eingeräumten Frist (Art. 263 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 21, 24)

2.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Rechtsschutzinteresse – Klage gegen eine stillschweigend ablehnende Entscheidung der Kommission über einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten – Entscheidung, die im Laufe des Verfahrens durch eine ausdrückliche Entscheidung ersetzt wurde – Wegfall des Rechtsschutzinteresses (Art. 263 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 3) (vgl. Rn. 28, 29, 32)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Kommission, mit der der Klägerin der Zugang zu bestimmten Unterlagen verweigert wurde, die den zwischen der Kommission und der Comisión Nacional de la Competencia (CNC, spanische Wettbewerbsbehörde) geführten Schriftwechsel in Bezug auf zwei von der letztgenannten Behörde eingeleitete nationale Verfahren betreffen

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Die Streithilfeanträge haben sich erledigt.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Unión de Almacenistas de Hierros de España.

4.

Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Spanien tragen ihre eigenen Kosten.