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Beschluss des Gerichts vom 8. Februar 2010 - Alisei/Kommission

(Rechtssache T-481/08)1

(Nichtigkeitsklage - Maßnahmen im Außenbereich und EEF - Abschlussprüfung und Annahme des Abschlussberichts - Rein vertragsbezogene Handlung - Unzuständigkeit - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit - Schadensersatzklage - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Alisei (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciaudone, R. Sciaudone, S. Gobbato, R. Rio und A. Neri)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Van Nuffel und L. Prete)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 19. August 2008 enthalten sein soll, das die Rückzahlung eines Teils der Vorschüsse betrifft, die die Klägerin im Rahmen bestimmter Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe aus dem Gemeinschaftsbudget oder vom Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) erhalten hat, und auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch das Verhalten der Kommission entstanden sein soll

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Alisei trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 6 vom 10.1.2009.