Language of document : ECLI:EU:T:2008:592





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 17. Dezember 2008 – Kommission/Cooperação e Desenvolvimento Regional

(Rechtssache T‑174/08)

„Schiedsklausel – Vertrag über eine finanzielle Unterstützung im Rahmen eines spezifischen Programms im Bereich der telematischen Anwendungen von gemeinsamem Interesse – Projekt Encata – Rückzahlung von Vorschüssen – Verzugszinsen – Versäumnisverfahren“

Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Vertrag über die Gewährung eines finanziellen Zuschusses der Gemeinschaft für die Verwirklichung eines Projekts im Bereich der Aktionen der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration – Gesamter finanzieller Zuschuss zum Projekt niedriger als der von der Kommission gezahlte Vorschuss – Anspruch auf teilweise Rückzahlung eines gezahlten Vorschusses zuzüglich Verzugszinsen – Von der Kommission verlangter Verzugszinssatz niedriger als der nach den Bestimmungen des anwendbaren nationalen Rechts berechnete (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 51-59)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 238 EG auf Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung eines Teilbetrags, zuzüglich Verzugszinsen, des von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags SU 1001 (SU) Encata gezahlten Vorschusses.

Tenor

1.

Die Cooperação e Desenvolvimento Regional, SA wird verurteilt, an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften den Betrag von 63 349,27 Euro zurückzuzahlen, zuzüglich Verzugszinsen

–        zum Satz von 6,29 % ab 31. Januar 2001 bis zum Datum des vorliegenden Urteils;

–        zu dem nach irischem Recht, gegenwärtig Art. 26 des Debtors (Ireland) Act, 1840, in der geänderten Fassung geltenden jährlichen Satz, begrenzt auf einen Satz von 6,29 % pro Jahr ab dem Datum des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Begleichung der Schuld.

2.

Die Cooperação e Desenvolvimento Regional trägt die Kosten.