Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 17. Dezember 2008 – Kommission/Cooperação e Desenvolvimento Regional
(Rechtssache T‑174/08)
„Schiedsklausel – Vertrag über eine finanzielle Unterstützung im Rahmen eines spezifischen Programms im Bereich der telematischen Anwendungen von gemeinsamem Interesse – Projekt Encata – Rückzahlung von Vorschüssen – Verzugszinsen – Versäumnisverfahren“
Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Vertrag über die Gewährung eines finanziellen Zuschusses der Gemeinschaft für die Verwirklichung eines Projekts im Bereich der Aktionen der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration – Gesamter finanzieller Zuschuss zum Projekt niedriger als der von der Kommission gezahlte Vorschuss – Anspruch auf teilweise Rückzahlung eines gezahlten Vorschusses zuzüglich Verzugszinsen – Von der Kommission verlangter Verzugszinssatz niedriger als der nach den Bestimmungen des anwendbaren nationalen Rechts berechnete (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 51-59)
Gegenstand
| Klage gemäß Art. 238 EG auf Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung eines Teilbetrags, zuzüglich Verzugszinsen, des von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags SU 1001 (SU) Encata gezahlten Vorschusses. |
Tenor
1. | | Die Cooperação e Desenvolvimento Regional, SA wird verurteilt, an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften den Betrag von 63 349,27 Euro zurückzuzahlen, zuzüglich Verzugszinsen |
– zum Satz von 6,29 % ab 31. Januar 2001 bis zum Datum des vorliegenden Urteils;
– zu dem nach irischem Recht, gegenwärtig Art. 26 des Debtors (Ireland) Act, 1840, in der geänderten Fassung geltenden jährlichen Satz, begrenzt auf einen Satz von 6,29 % pro Jahr ab dem Datum des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Begleichung der Schuld.
2. | | Die Cooperação e Desenvolvimento Regional trägt die Kosten. |