Language of document : ECLI:EU:T:2013:415





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. September 2013 – Italien/Kommission

(Rechtssache T‑126/09)

„Sprachenregelung − Bekanntmachung von allgemeinen Auswahlverfahren zur Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration − Vollständige Veröffentlichung in drei Amtssprachen − Informationen über die Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren − Veröffentlichung in allen Amtssprachen − Sprache der Prüfungen − Wahl der zweiten Sprache unter drei Amtssprachen“

1.                     Beamte – Auswahlverfahren – Allgemeine Stellenausschreibung – Vollständige Veröffentlichung im Amtsblatt nur in bestimmten Amtssprachen – Unzulässigkeit – Diskriminierung wegen der Sprache – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 21; Beamtenstatut, Art. 1d Abs. 1 und 6, Anhang III Art. 1 Abs. 2; Verordnung Nr. 1 des Rates, Art. 5) (vgl. Randnrn. 22-28)

2.                     Beamte – Auswahlverfahren – Ablauf eines allgemeinen Auswahlverfahrens – Prüfungssprachen – Gleichbehandlung – Anforderung, bestimmte Sprachkenntnisse zu haben – Begründung – Rechtfertigung im Hinblick auf das dienstliche Interesse – Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beamtenstatut, Art. 1d Abs. 1 und 6, Art. 27 Abs. 1 und Art. 28 Buchst. f; Anhang III Art. 1 Abs. 1 Buchst. f; Verordnung Nr. 1 des Rates, Art. 1) (vgl. Randnrn. 33-39)

3.                     Beamtenklagen – Aufhebungsurteil – Wirkungen – Nichtigerklärung von Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren – Berechtigtes Vertrauen der ausgewählten Bewerber – Keine Infragestellung der Ergebnisse der Auswahlverfahren (Art. 266 AEUV; Beamtenstatut, Art. 91) (vgl. Randnrn. 48, 49)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachungen der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/144/09 – Öffentliche Gesundheit, EPSO/AD/145/09 − Lebensmittelsicherheit (Politik und Rechtsvorschriften) und EPSO/AD/146/09 − Lebensmittelsicherheit (Audit, Kontrolle und Bewertung) zur Bildung einer Einstellungsreserve von Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 5) mit bulgarischer, estnischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, rumänischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer, ungarischer oder zyprischer Staatsbürgerschaft für Tätigkeiten in Bezug zur öffentlichen Gesundheit, die in der deutschen, der englischen und der französischen Ausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union vom 14. Januar 2009 (ABl. 2009, C 9 A, S. 1) veröffentlicht wurden

Tenor

1.

Die in der deutschen, der englischen und der französischen Ausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union vom 14. Januar 2009 veröffentlichten Bekanntmachungen der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/144/09 – Öffentliche Gesundheit, EPSO/AD/145/09 − Lebensmittelsicherheit (Politik und Rechtsvorschriften) und EPSO/AD/146/09 − Lebensmittelsicherheit (Audit, Kontrolle und Bewertung) für die Bildung einer Einstellungsreserve von Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 5) mit bulgarischer, estnischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, rumänischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer, ungarischer oder zyprischer Staatsbürgerschaft für Tätigkeiten im Bezug zur öffentlichen Gesundheit werden für nichtig erklärt.

2.

Die Italienische Republik und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.